Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich dieser Richtlinie
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Hausmeister-, Reinigungs-, Winterdienst-, Grünpflege- und Entrümpelungsleistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Auftraggeber können Verbraucher im Sinne von § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein. Als Unternehmer gelten auch Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften, soweit sie nicht als Verbraucher handeln. Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind ausdrücklich gekennzeichnet.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
§2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Anfragen über die Website, per E-Mail, per WhatsApp oder Telefon sind unverbindlich. Auf Grundlage einer Anfrage und in der Regel nach einer kostenlosen Objektbesichtigung erstellt der Auftragnehmer ein schriftliches Angebot.
(2) Das Angebot ist 30 Tage ab Datum gültig, sofern darin nichts anderes angegeben ist.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt (z. B. per E-Mail oder durch Unterschrift) oder der Auftragnehmer einen Auftrag in Textform bestätigt.
(4) Art, Umfang, Flächen, Intervalle und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung einschließlich etwaiger Leistungsverzeichnisse und Lagepläne.
§3 Leistungserbringung
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit geeignetem Personal und Gerät. Er ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Er bleibt für deren Leistung verantwortlich.
(2) Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nur nach vorheriger Abstimmung erbracht und gesondert nach Aufwand oder Vereinbarung berechnet.
(3) Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei wiederkehrenden Leistungen legt der Auftragnehmer die konkreten Einsatzzeiten innerhalb der vereinbarten Intervalle fest.
(4) Höhere Gewalt, extreme Witterung, behördliche Anordnungen oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern Leistungsfristen angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zu den vereinbarten Zeiten Zugang zu den Leistungsflächen und Räumen hat. Falls erforderlich, stellt er Schlüssel, Codes oder Zugangsmittel zur Verfügung.
(2) Er stellt für die Leistung erforderliches Wasser und Strom unentgeltlich bereit, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Er weist den Auftragnehmer vorab auf besondere Gegebenheiten hin, etwa empfindliche Oberflächen, verdeckte Leitungen, Gefahrenstellen oder geschützte Pflanzen.
(4) Kann eine Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erbracht werden (z. B. kein Zugang, zugeparkte Flächen), bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
§5 Besondere Bestimmungen für den Winterdienst
(1) Leistungsumfang. Der Winterdienst umfasst das Räumen von Schnee und das Streuen bei Glätte auf den im Vertrag bzw. Lageplan festgelegten Flächen. Nicht vertraglich festgelegte Flächen sind nicht geschuldet.
(2) Einsatzzeiten. Der Winterdienst wird in den vertraglich vereinbarten Zeiten erbracht. Sind keine Zeiten vereinbart, gelten die Vorgaben der jeweiligen kommunalen Straßenreinigungssatzung. Bei anhaltendem Schneefall oder Eisregen erfolgt der Einsatz, sobald Räumen und Streuen wirksam möglich sind. Bei Bedarf wird der Einsatz wiederholt.
(3) Übertragung der Räum- und Streupflicht. Soweit im Vertrag ausdrücklich vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer für die festgelegten Flächen die Räum- und Streupflicht des Auftraggebers einschließlich der Haftung gegenüber Dritten. Die Übertragung wirkt erst ab dem vereinbarten Vertragsbeginn. Die gesetzliche Pflicht des Auftraggebers zur gelegentlichen Kontrolle des Auftragnehmers bleibt unberührt.
(4) Streumittel. Gestreut wird mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat. Auftaumittel wie Salz werden nur eingesetzt, wo dies rechtlich zulässig und vereinbart ist. Die Beseitigung von Streugut nach der Saison ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart ist.
(5) Dokumentation. Der Auftragnehmer dokumentiert seine Einsätze mit Datum, Uhrzeit und Art der Maßnahme. Der Auftraggeber kann die Dokumentation auf Anfrage einsehen.
(6) Saison. Sofern nichts anderes vereinbart ist, umfasst die Winterdienstsaison den Zeitraum vom 1. November bis 31. März. Die vereinbarte Saisonpauschale ist unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Einsätze geschuldet.
§6 Besondere Bestimmungen für Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen
(1) Der Auftraggeber versichert, über die zu räumenden Gegenstände verfügungsberechtigt zu sein. Bei Haushaltsauflösungen im Erbfall versichert er seine Berechtigung als Erbe oder Bevollmächtigter.
(2) Der Auftraggeber entfernt vorher alle Gegenstände, die er behalten möchte, insbesondere Wertgegenstände, Bargeld, Dokumente, Fotos und Datenträger. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Räume nach solchen Gegenständen zu durchsuchen.
(3) Mit der Übergabe zur Räumung gehen die Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer entsorgt oder verwertet sie fachgerecht.
(4) Gefährliche Abfälle (z. B. Asbest, Chemikalien, Altöl, Farben in größeren Mengen) sind nicht Gegenstand des Auftrags, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Findet der Auftragnehmer solche Stoffe, unterbricht er die Arbeiten an der betroffenen Stelle und stimmt das weitere Vorgehen und die Mehrkosten mit dem Auftraggeber ab.
(5) Weicht die tatsächliche Menge erheblich von der bei der Besichtigung festgestellten Menge ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Mehraufwand nach vorheriger Information des Auftraggebers gesondert zu berechnen.
§7 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
(2) Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Wiederkehrende Leistungen werden monatlich im Nachhinein oder als vereinbarte Pauschale abgerechnet.
(4) Auf Wunsch weist der Auftragnehmer Arbeitskosten gesondert aus, damit Auftraggeber sie als haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigen können.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Gegenüber Unternehmern kann der Auftragnehmer zusätzlich die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen.
(6) Nur für Unternehmer: Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten kann der Auftragnehmer die Vergütung jeweils zum Beginn eines neuen Vertragsjahres angemessen anpassen, soweit sich Lohn-, Material- oder Entsorgungskosten nachweislich erhöht haben. Die Anpassung ist mindestens sechs Wochen vorher in Textform anzukündigen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 %, kann der Auftraggeber den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
§8 Laufzeit und Kündigung von Dauerverträgen
(1) Verträge über wiederkehrende Leistungen werden für die im Angebot vereinbarte Laufzeit geschlossen. Ist keine Laufzeit vereinbart, beträgt sie zwölf Monate.
(2) Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Laufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Er kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(3) Winterdienstverträge enden mit Ablauf der vereinbarten Saison, sofern keine automatische Verlängerung vereinbart wurde.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit mehr als zwei Monatsvergütungen in Verzug ist.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
§9 Abnahme und Mängel
(1) Der Auftraggeber prüft die Leistung zeitnah. Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer möglichst unverzüglich, bei Reinigungs- und Winterdienstleistungen möglichst am selben Tag, mitzuteilen, damit eine Nachbesserung möglich ist.
(2) Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Schlägt sie fehl, gelten die gesetzlichen Rechte.
(3) Nur für Unternehmer: Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Werktagen nach Leistungserbringung in Textform zu rügen. Ansonsten gilt die Leistung als mangelfrei erbracht. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, soweit gesetzlich zulässig.
§10 Haftung
(1) Der Auftraggeber prüft die Leistung zeitnah. Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer möglichst unverzüglich, bei Reinigungs- und Winterdienstleistungen möglichst am selben Tag, mitzuteilen, damit eine Nachbesserung möglich ist.
(2) Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Schlägt sie fehl, gelten die gesetzlichen Rechte.
(3) Nur für Unternehmer: Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Werktagen nach Leistungserbringung in Textform zu rügen. Ansonsten gilt die Leistung als mangelfrei erbracht. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, soweit gesetzlich zulässig.
§11 Schlüssel und Zugangsmittel
(1) Überlassene Schlüssel und Zugangsmittel werden sorgfältig verwahrt und nur für die Vertragsleistung verwendet. Ihre Übergabe und Rückgabe wird dokumentiert.
(2) Bei Verlust durch den Auftragnehmer haftet dieser nach Maßgabe von § 10. Bei Vertragsende werden alle Zugangsmittel unverzüglich zurückgegeben.
§12 Datenschutz
Personenbezogene Daten verarbeitet der Auftragnehmer nur zur Vertragsdurchführung und nach den gesetzlichen Vorgaben. Näheres regelt die Datenschutzerklärung auf der Website.
§13 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon, Website) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der nachstehenden Widerrufsbelehrung.
§14 Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Erfurt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (hausmeister4you GbR, Arnstädter Straße 9, 99096 Erfurt, Telefon: [Telefonnummer], E-Mail: [E-Mail]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: hausmeister4you GbR, Arnstädter Straße 9, 99096 Erfurt, E-Mail: info@hausmeister4you.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
Firma
Dienstleistungen
Hausmeisterservice Erfurt
Reinigungsservice Erfurt
Grünpflege Erfurt
Winterdienst Erfurt
Entrümpelung Erfurt
Leistungsorte
Erfurt & Umgebung
Weimar
Arnstadt
Sömmerda
Gotha
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